Christian Stürmer vom Contergannetzwerk kandidiert für den Stiftungsrat “Conterganstiftung für behinderte Menschen”
13. August 2009
VON: SILVIA KINDLER
Nach dem 2. Änderungsgesetz werden in naher Zukunft zwei Betroffene für den Stiftungsrat durch Contergangeschädigte in Deutschland gewählt. Der Gründer des Contergannetzwerkes wurde von mehreren Mitgliedern zur Kandidatur vorgeschlagen.
Damit sich jeder ein Bild von Herrn Stürmer machen kann hier eine kurze Vorstellung seinerseits – seine Vorstellungen – seine Ziele

Contergan-Opfer Christian Stürmer Foto: Bulgrin
Hallo und Guten Tag!
Wie viele sicherlich wissen, kandidiere ich für den Stiftungsrat der Conterganstiftung.
Vielfach wurde mir angeraten, mich hier vorzustellen, was ich nachfolgend gerne mache:
Ich bin contergangeschädigt, betroffen an den Beinen, dem Brustkorb und beiden Händen, 48 Jahre alt und lebe mit meiner Lebensgefährtin und einer 14-jährigen Tochter, Klara, in Ostfildern bei Stuttgart.
Zunächst besuchte ich, wie dies in der damaligen Zeit aufgrund der gesellschaftlichen Marginalisierung bezüglich Behinderter üblich war, Körperbehindertenschulen. Hiernach bildete ich mich im Rahmen Schulen
des 2.Bildungsweges weiter.
Sodann baute ich ein Unternehmen auf, welches Kaffee für gastronomische Betriebe herstellte. Nachdem dies auf körperliche Belastungsgrenzen stieß, verkaufte ich die Firma, erwarb die Hochschulreife und studierte Rechtswissenschaften – dies zunächst in Hannover und abschließend in Frankfurt. Der Wunsch zu diesem Studium entstammte dem Umstand, dass ich ständig, vor allem in rechtlichen Belangen um Rat gefragt wurde und ich insoweit Freude an der Juristerei bekam.
Wie es kommen musste, stellten sich gerade zum Abschluss des Studiums zahlreiche Fragen bezüglich der Einordnung der Rechtsfragen rund um Contergan. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde oft behauptet, dass wir
froh und dankbar sein müssten, wenn der Staat überhaupt etwas zahlt.
Getrieben von dem Gefühl, dass an uns Contergangeschädigten rechtsstaatswidriges Unrecht begangen wurde, beschäftigte ich mich intensiv mit den historischen und rechtlichen Gegebenheiten. Gerade unsere
schwerstgeschädigten Leidensgenossen mit Höchstrenten von 545 Euro bis zum 1.7.08 ab dann 1090 Euro, bzw. jetzt 1116 Euro haben mich schockiert. Ich gründete das Contergannetzwerk als Forum, machte es zum Verein und erarbeitete eine Verfassungsbeschwerde, der im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft des Contergannetzwerkes zehn weitere Personen beitraten. Hierbei wird kein Wert auf Millionen, sondern nur auf eine
gerechte Entschädigung gelegt, mit denen die Conterganopfer ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Insbesondere wird in der Verfassungsbeschwerde zum einen gerügt, dass wir wesentlich höhere und umfangreichere Ansprüche besäßen, wenn der Staat uns unsere Rechte gegen die Fa. Grünenthal nicht weggenommen
hätte und weiterhin zum anderen, dass der Staat allen vergleichbaren anderen Geschädigtengruppen mehr zukommen lässt als uns.
Ich möchte mich intensiv für die Rechte der Conterganopfer einsetzen und stelle mich insoweit folgerichtig für den Stiftungsrat der Conterganstiftung zur Wahl. Ich empfinde es auch wichtig, dass bei unseren Vertretern
in der Stiftung unmittelbar vor Ort juristische Einschätzungen möglich sein müssen. Unsere Interessen müssen klar formuliert werden. Hierzu bin ich bereit!
Euer Christian Stürmer
CONTERGAN Netzwerk reicht Verfassungsbeschwerde ein
3. August 2009
Das Parlament Nr. 32-33 / 3.08.2009
Sandra Ketterer
Ringen um Rente
CONTERGAN Netzwerk reicht Verfassungsbeschwerde ein

Contergan-Opfer Christian Stürmer Foto: Bulgrin
“Im allgemeinen Leistungssystem sind wir benachteiligt”, begründet Stürmer seine Verfassungsbeschwerde. “Kriegsversehrte und Impfgeschädigte erhalten mehr vom Staat als wir.” Dabei hätten viele Contergan-Opfer erst spät einen Beruf aufgenommen, zum Beispiel weil sie spät eingeschult wurden. “Aufgrund körperlicher Beschwerden müssen viele auch früh aus dem Beruf aussteigen, deswegen leben sie dann oft auf Sozialhilfeniveau”, sagt der Jurist. “Konkret wollen wir erreichen, dass wir Beträge erhalten, mit denen wir ein selbstbestimmtes Leben führen können.”
Keine Ausschlussfrist mehr
Contergan ist der Name eines Schlaf- und Beruhigungsmittels der Firma Grünenthal, das 1957 in Deutschland rezeptfrei auf den Markt kam. Zwischen 1958 und 1962 kamen rund 5.000 Kinder mit verkürzten und veränderten Armen und Beinen zur Welt, häufig verbunden mit schweren Schäden an inneren Organen. Etwa 2.800 von ihnen überlebten. Die Ursache der Katastrophe: Die Mütter hatten in der frühen Schwangerschaft Contergan eingenommen. 1968 begann der Prozess gegen sieben Mitarbeiter der Firma Grünenthal. 1970 schlossen Grünenthal und die Vertreter der geschädigten Kinder einen Vergleich, demzufolge das Unternehmen 100 Millionen Mark zahlt und die Geschädigten von weiteren Forderungen absahen. Zwei Jahre später wurde die Bundesstiftung “Hilfswerk für behinderte Kinder” gegründet, die die Auszahlungen übernahm. Seit 2005 heißt sie “Conterganstiftung für behinderte Menschen”. Im Mai dieses Jahres wurde unter anderem die Ausschlussfrist für Anträge aufgehoben. Bisher mussten Anträge auf Leistungen bis zum 31. Dezember 1983 gestellt worden sein.
Unterschiedliche Bewertung
Die Bundestagsfraktionen bewerten die Verfassungsbeschwerde unterschiedlich. Antje Blumenthal (CDU) verweist auf die Verdoppelung der Renten im vergangenen Jahr, die Neuordnung der Stiftung und die Aufhebung der Ausschlussfrist. “Die Aufhebung der Frist habe ich in meinen kühnsten Träumen nicht zu hoffen gewagt”, sagt Blumenthal. Sie könne den Wunsch der Opfer nach einer höheren Entschädigung zwar nachvollziehen. “Aber das wäre nicht umsetzbar”, meint Blumenthal. Ina Lenke (FDP) will zunächst das Urteil abwarten. “In einigen Punkten hätte sich die FDP bei der Gesetzesänderung mehr gewünscht, wie etwa eine zukünftige regelmäßige Überprüfung der Höhe der Rentenzahlungen”, sagt Lenke. An sich habe man aber einiges erreicht. Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich für eine sofortige Auszahlung des Stiftungsvermögens aus. Bisher ist geplant, das Geld einmal jährlich über 25 Jahre verteilt auszuzahlen. Ilja Seifert (Die Linke) unterstützt die Klage des Contergan-Netzwerks: “Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht der Opfer stärken.”
Quelle: http://www.bundestag.de/dasparlament/2009/32-33/Innenpolitik/25313302.html
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