Contergan-Opfer Boykott durch Kölner Landgericht legitimiert
28. Juli 2009
SWR Landesschau Rheinland-Pfalz
Entschädigungen für Contergan-Opfer
Die Contergan-Opfer kämpfen weiter darum, dass sie für die Folgen ihrer Behinderung entschädigt werden. Und sie erzielen Erfolge – wenn auch nur kleine: Ihr Boykott gegen Produkte des verantwortlichen Konzerns ist vorerst durch das Kölner Landgericht legitimiert. Seit dem 16. Juli liegt sogar eine Verfassungsbeschwerde vor. All das unterstützt Knut Schieffer, aus der Nähe von Trier; er ist Erzieher und Vater zweier Kinder und leidet zunehmend unter den Folgen seiner Behinderung.
Wer sich für das Engagement von Knut Schieffer und das Thema Contergan-Entschädigung interessiert, findet dazu auf der folgenden Homepage weitere Informationen:
www.icta-deutschland.de

Quelle-Video: http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/2772574
INSS é condenado por negligência com a talidomida
23. Juli 2009
Kämpfen für ihre Rechte als Contergangeschädigte
20. Juli 2009
Kämpfen für ihre Rechte als ContergangeschädigtePetra Uttenweiler und Christian Stürmer
Beide sind Ende vierzig, haben missbildete Gliedmaßen und beide sind sie sauer. Denn Contergangeschädigte bekommen weniger Rente und weniger Beihilfen als andere Kranke und Behinderte. Dagegen haben Petra Uttenweiler und Christian Stürmer Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Christian Stürmer aus Ostfildern hat sich als Jurist an die Spitze des neu gebildeten Contergan-Netzwerks gestellt. Er und die anderen Mitglieder des Netzwerks finden es himmelschreiend ungerecht, wie mit den Contergangeschädigten umgangen wird.
Denn Contergangeschädigte erhielten bis zum 01.07.2008 maximal 545 Euro und bekommen nunmehr höchstens 1090 Euro an monatlicher Entschädigung, wohlgemerkt: im Höchstsatz, also im Schädigungsgrad für Personen ohne Arme und/oder oder Beine! Hierbei handelt es sich um die geringsten Entschädigungen in allen Ländern weltweit, die für Contergangeschädigte gezahlt wird, so das Contergan-Netzwerk.
Das Ziel des Netzwerks ist es, zu erreichen, dass die Conterganopfer eine Entschädigung erhalten, mit der sie die behinderungsbedingten Beeinträchtigungen ausgleichen und ein selbst bestimmtes Leben führen können. Und dafür müssen sich ihrer Meinung nach die Conterganopfer heftiger wehren!
- Alle Sendetermine:
- 15.07.2009, 18.45 Uhr, Landesschau, SWR Fernsehen in Baden-Württemberg
Sendung vom: 15.07.09 | 18:45 Uhr
Video-Quelle: Petra Uttenweiler und Christian Stürmer
aus: Landesschau Baden-Württemberg
„Die drücken sich um eine Entschuldigung“
17. Juli 2009
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Wulsdorf. 50 Millionen Euro hat der Aachener Contergan-Hersteller Grünenthal jetzt an die Contergan-Stiftung überwiesen, um das Leben der bundesweit rund 2500 Geschädigten zu erleichtern. Betroffen sind auch Susanne und Rüdiger Leifermann, beide 48. Warum die Sonderzahlung sie mehr erzürnt als freut, erzählten sie Redakteurin Susanne Schwan.

Für Susanne und Rüdiger Leifermann ist jeder Handgriff eine schmerzhafte, aufwendige Prozedur. Foto: ls
NZ: Was bedeutet Ihnen diese Geste der Wiedergutmachung?
Rüdiger Leifermann: Ist es eine? Ich denke, der Konzern ist sich bis heute keiner Schuld bewusst, um Worte der Entschuldigung drücken sie sich noch immer. Die Zahlung ist eher eine Reaktion auf den zunehmenden Druck der Öffentlichkeit seit dem Fernsehfilm von 2007. Wir selbst sind ja nicht ganz so schlimm betroffen wie andere, aber wütend – weil das, was für jeden jetzt rübergekleckert kommt, vorne und hinten nicht für die nötigen Hilfen reicht.
NZ: Haben Sie sich schon ausgerechnet, was Sie als Zahlung erwarten können?
Susanne Leifermann: Das Geld bekommen wir von der Contergan-Stiftung zugewiesen, die verteilen das nach Schweregraden. Wir rechnen in unserem Fall mit einmalig etwa 2000 Euro, vermutlich dauert es noch bis November.
NZ: Was können Sie davon anschaffen, um sich das beschwerliche Alltagsleben zu erleichtern?
Susanne Leifermann: Wenig. Vielleicht kann die Haushaltshilfe ein paar Mal öfter kommen. Wir haben gerade das Bad weiter behindertengerecht ausgebaut, auf eigene Kosten. Die Kasse hat nur einen kleinen Zuschuss gewährt. Da ist das Geld auch willkommen.
NZ: Die Stiftung verfügt nun über 100 Millionen Euro Kapital für jährliche Sonderzahlungen …
Rüdiger Leifermann: …aber verteilt auf alle auf 25 Jahre, das reicht nicht, die Geschädigten-Renten vor allem für die Schwerbetroffenen so zu erhöhen, dass sie auf den gleichen Stand kommen wie in anderen Ländern Europas. Zum Beispiel gibt es bis zu 3500 Euro in England, hier sind es nur höchstens 1116 Euro. Wir kämpfen im Contergan-Netzwerk für gerechte Renten und haben dafür vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
Quelle: NZ
Grünenthal überweist 50 Millionen Euro an Contergan-Stiftung
16. Juli 2009
Grünenthal hat 50 Millionen Euro an die Contergan-Stiftung überwiesen. Der Arzneimittelhersteller erklärte, durch seine freiwillige Sonderzahlung könne die finanzielle Situation der Contergan-Betroffenen deutlich verbessert werden.
Das Pharmaunternehmen Grünenthal hat 50 Millionen Euro an die Contergan-Stiftung überwiesen. Der Arzneimittelhersteller erklärte, durch seine freiwillige Sonderzahlung könne die finanzielle Situation der Contergan-Betroffenen deutlich verbessert werden. Der Weg für die Auszahlung der Summe war durch eine Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes zum 30. Juni frei geworden. Die Stiftung verfügt demnach nun über ein Kapital von 100 Millionen Euro für jährliche Sonderzahlungen an die Contergan-Geschädigten.
Laut Grünenthal stehen den Betroffenen damit neben der monatlichen Rente von bis zu 1116 Euro in den kommenden 25 Jahren Sonderzahlungen von jährlich bis zu 3500 Euro zur Verfügung. Grünenthal hatte in den Jahren 1957 bis 1961 das damals rezeptfreie Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan vertrieben. Dessen Wirkstoff Thalidomid führte bei bis zu 12.000 Kindern, davon allein rund 5000 in Deutschland, zu dauerhaften Schädigungen, darunter schwerwiegenden Fehlbildungen an den Gliedmaßen.
Veröffentlicht am 15.07.2009 14:04 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2009 16:25 Uhr
Quelle: http://www.wlz-fz.de
100 Millionen Euro für Conterganopfer Pharmakonzern Grünenthal
15. Juli 2009
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Es ist ein kleiner Trost: Der Pharmakonzern Grünenthal zahlt 50 Millionen Euro an die Conterganopfer. Die Bundesregierung legt weitere 50 Millionen drauf.

Der Skandal schrieb Geschichte: Das Schlafmittel Contergan führte bei Tausenden Frauen in der Schwangerschaft zu missgebildeten Kindern. Diese werden jetzt besser entschädigt. Der ehemalige Hersteller überweist eine Sonderzahlung von 50 Millionen Euro. (Foto: dpa)
Was vor über einem Jahr versprochen wurde, geht jetzt in Erfüllung: Die noch 2800 Conterganopfer in Deutschland können mit baldigen Sonderzahlungen rechnen. Der Aachener Pharmakonzern Grünenthal hat die in Aussicht gestellten 50 Millionen Euro an die Conterganstiftung überwiesen. Die Bundesregierung zahlt weitere 50 Millionen Euro.
Die Betroffenen erhalten je nach Grad der Schädigung über 25 Jahre einen Jahresbetrag von bis zu 3500 Euro, teilte der Bundesverband Contergangeschädigter am Mittwoch mit. Das sei ein wesentlicher Teilerfolg, erfülle aber nicht die Erwartungen der Geschädigten.
Die ersten beiden Zahlungen sollen nach Angaben des Verbands Ende 2009 und Anfang 2010 erfolgen. “Wir wünschen uns weitere Leistungen von Politik und Grünenthal”, sagte die Vorsitzende Margit Hudelmaier. Der Verband erwarte eine weitere Rentenerhöhung und eine einmalige Zahlung von Grünenthal über 100.000 Euro an jeden Betroffenen.
Das Geld wurde vor über einem Jahr versprochen
Grünenthal hatte die Zahlung vor gut einem Jahr versprochen. Nach einer langen Zeit des Schweigens markierte dieser Schritt einen offeneren Umgang des Familienunternehmens mit der Contergan-Vergangenheit.
Kurz davor hatte das Unternehmen noch vergeblich gegen die Ausstrahlung des ARD-Zweiteilers “Eine einzige Tablette” geklagt.
Grünenthal gilt als Spezialist bei Schmerzmitteln für Schwerkranke. Das Unternehmen hat über 5000 Beschäftigte und erzielte zuletzt einen Umsatz von knapp 900 Millionen Euro.
(sueddeutsche.de/dpa/kfa/pak)
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/200/480678/text/
CONTERGAN-OPFER KLAGEN 1116 Euro für ein Leben ohne Arme
7. Juli 2009
CONTERGAN-OPFER KLAGEN
1116 Euro für ein Leben ohne Arme.
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Stuttgart – Wie viel darf ein Leben ohne Arme und Beine kosten? 1116 Euro im Monat. So viel sieht das Conterganstiftungsgesetz für einen Vielfachgeschädigten des wohl größten Skandals der Arzneimittelgeschichte vor. “Damit ist nicht einmal die Grundversorgung gedeckt”, sagt Christian Stürmer, Vorsitzender des Stuttgarter Contergan-Netzwerks. “Die meisten Betroffenen leben auf Sozialhilfeniveau.”
Der 47-jährige Jurist hält das für verfassungswidrig. Vergangene Woche ist seine 54-seitige Beschwerde beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe eingegangen. “Der Staat kommt seiner Pflicht gegenüber den Contergan-Opfern nicht nach. Jeder andere Arzneimittelgeschädigte bekommt mehr Geld”, so der Vorwurf.
Dass der Staat und nicht der Pharmakonzern Grünenthal für die Opfer aufkommen muss, liegt in einem Vergleich aus dem Jahr 1970 begründet. Damals lief der aufsehenerregende Prozess gegen die Herstellerfirma des Schlafmittels Contergan, durch das 10000 Kinder weltweit mit zum Teil schweren Missbildungen geboren wurden.
Im Laufe des Verfahrens einigten sich die Eltern einiger geschädigter Kinder, die als Nebenkläger auftraten, mit Grünenthal: Gegen einen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Mark verpflichteten sie sich, keine weiteren Schadenersatzansprüche zu erheben. Der Prozess wurde eingestellt, das Geld in die Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder (seit 2003 Conterganstiftung für behinderte Menschen) überführt. Diese Stiftung, in die der Bund im Laufe der Jahre weitere 320 Millionen Mark steckte, sollte für die Versorgung der Contergan-Opfer aufkommen.
“Damals ging allerdings niemand davon aus, dass wir so lange leben würden”, sagt Stürmer zynisch. Das Stiftungsvermögen ist seit 1997 aufgebraucht. Seither werden alle Leistungen an die etwa 2800 ConterganGeschädigten in Deutschland aus Haushaltsmitteln des Bundes bezahlt. Mehr als 318 Millionen Euro hat der einstige Vergleich den Staat bislang gekostet.
Stürmer ist wütend darüber, dass der Gesetzgeber Grünenthal damals nicht in die Pflicht genommen hat. “Der Staat hat den Opfern jede Möglichkeit genommen, Ansprüche gegenüber ihrem Schädiger geltend zu machen, ohne für Ersatz zu sorgen”, sagt er und ist sich sicher: “Dadurch erhalten wir nur einen Bruchteil von dem, was Grünenthal hätte zahlen müssen.”
Bereichern wolle sich das Netzwerk mit der Verfassungsklage nicht. “Wir wollen nur genug Geld, um die Nachteile, die uns durch unsere Behinderung entstehen, ausgleichen und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.” Die meisten Geschädigten hätten zwischenzeitlich trotz der Behinderung ihren Platz in der Gesellschaft gefunden und einen Beruf ausgeübt. Doch heute, mit etwa 50 Jahren, litten sie unter Spät- und Folgeschäden.
“Wenn Sie keine Arme haben und Ihr Leben lang mit den Füßen essen, rauchen und schreiben, bekommen Sie zwangsläufig irgendwann Probleme mit der Hüfte oder der Wirbelsäule”, erklärt der Orthopäde und Contergan-Spezialist Jürgen Graf aus Nürnberg. Viele seiner Patienten hätten kaputte Gelenke und so schwere Arthrose, dass sie nicht mehr arbeiten könnten. “Anspruch auf Frührente haben die wenigsten”, sagt Stürmer.
Bleibt das Geld vom Bund. Je nach Behinderungsgrad gibt es zwischen 252 und 1116 Euro. “Davon müssen wir viele Leistungen bezahlen, die wir nur aufgrund unserer Behinderung in Anspruch nehmen müssen”, erklärt Stürmer. Den Umbau zu einer barrierefreien Wohnung etwa. Oder eine Putzhilfe. Ein Auto bekommen nur Betroffene gestellt, die einen Beruf ausüben. “Wer aber wie ich Schäden an den Beinen hat, kommt ohne Auto nicht einmal zum Briefkasten”, sagt Stürmer. Vor allem die Zukunft seiner Familie macht dem Stuttgarter Sorgen. Eine Lebensversicherung habe er nicht abschließen können. “Jemanden wie mich nimmt keine Versicherung.”
2500 Euro im Monat fände Stürmer für ein Leben ohne Arme angemessen. Verglichen mit dem Ausland ein relativ bescheidener Betrag. In Großbritannien etwa beläuft sich die Contergan-Rente auf knapp 4000 Euro im Durchschnitt. Auch in Italien sind die Betroffenen besser gestellt als in Deutschland. Zwischen 2200 und 4000 Euro bekommen sie laut Stürmer.
Sollte das Bundesverfassungsgericht seine Klage abweisen, will der Jurist seinen Weg weitergehen – zur Not bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Carolin Sadrozinski
07.07.2009 – aktualisiert: 06.07.2009 19:21 Uhr
Quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2117134
Contergan-Opfer klagen
3. Juli 2009
Donnerstag, 02. Juli 2009
Höhere Rentenzahlungen gefordert
Contergan-Opfer klagen
Contergan-Geschädigte wollen beim Bundesverfassungsgericht höhere Rentenzahlungen durchsetzen. Das Gericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde. Darin rügt der bei Stuttgart ansässige Verein Contergan-Netzwerk, dass der Staat seiner Pflicht zur Versorgung der Opfer nur unzureichend nachkomme. Die derzeitigen Renten zwischen rund 250 und gut 1.100 Euro monatlich lägen niedriger als die Ansprüche anderer Arzneimittelgeschädigter.
Die Contergan-Opfer sehen sich anderen Arzneimittel-Geschädigten gegenüber schlechter gestellt.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Nach den Worten der Kläger erhalten die Opfer zudem nur einen Bruchteil dessen, was die rheinische Firma Grünenthal hätte zahlen müssen, die das Schlafmittel 1957 auf den Markt gebracht hatte. Weil der Staat mit der Errichtung der Stiftung “Hilfswerk für Kinder” – finanziert von Grünenthal sowie vom Staat – alle direkten Ansprüche gegen die Firma ausgeschlossen habe, sei er nun selbst in der Pflicht, die Versorgung der Contergan-Opfer sicherzustellen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das damals auch von Schwangeren eingenommene Medikament führte allein in Deutschland bei rund 5000 Kindern zu schweren Missbildungen, viele starben kurz nach der Geburt. Vier Jahre nach der Einführung zog Grünenthal das Medikament zurück.
dpa
Quelle: http://www.n-tv.de/panorama/Meldungen/Contergan-Opfer-klagen-article393861.html#
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